Reisen mit einem Au Pair Visum

Kommt ein Au Pair aus einem sogenannten Drittstaat, hat also das Au Pair keinen EU Pass, so beantragt es in seinem Heimatland ein nationales Visum für Deutschland. Das nationale Visum ermöglicht dem Au Pair die Einreise nach Deutschland ab dem ersten Tag der Gültigkeit. Das Visum berechtigt das Au Pair aber nicht nur nach Deutschland einzureisen. In andere Länder „visafrei“ zu reisen ist ebenfalls für das Au Pair möglich, für die es normalerweise ein Touristenvisum brauchen würde, solange das Au Pair Visum gültig ist.

Reisen im Schengenraum mit einem Au Pair Visum

Derzeit (Stand April 2024) gilt, dass mit einem gültigen nationalen Visum, ein Au Pair für bis zu 90 Tage in folgende Länder (Schengenraum) reisen kann:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. Seit dem 31. März 2024 werden die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen für Bulgarien und Rumänien aufgehoben. Die Kontrollen an den Binnengrenzen mit Zypern sind noch nicht aufgehoben, und Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums.

 

Übersicht über die Länder in die ein Au Pair mit gültigen nationalen Visum reisen darf.

Reisen in andere Länder

Für Reisen außerhalb des Schengenraums gelten die Visabestimmungen des jeweiligen Herkunftslandes. Hier muss gegebenenfalls ein Visum für das Au Pair bei der jeweiligen Botschaft in Deutschland beantragt werden. Möchte die Gastfamilie zum Beispiel mit dem albanischen Au Pair in die USA reisen, muss vorab bei der amerikanischen Botschaft in Deutschland ein Touristenvisum beantragt werden. Für die Kosten muss die Gastfamilie aufkommen.

Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung

Auch das Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung ist im gleichen Umfang möglich. Eine Fiktionsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, welches von den Ausländerbehörden ausgestellt wird. Es überbrückt den Zeitraum bis zur Visaverlängerung, wenn das ursprüngliche Visum abgelaufen ist. Auf folgender Seite wird noch mal vollumfänglich zu diesem Thema aufgeklärt: Fiktionsbescheinigung – Service Portal Berlin.

Versicherungsschutz bei Auslandsreisen

Natürlich stellt sich die Frage, inwieweit das Au Pair im Urlaub krankenversichert ist.

Dr. Walter

Auf Nachfrage hat uns Dr. Walter folgendes Bestätigt:

„Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Für einen nachweisbar maximal 6-wöchigen Aufenthalt besteht weltweiter Versicherungsschutz, auch im Heimatland des Au-pairs.“

Klemmer

Auch bei Klemmer sind Au Pairs bei Reisen versichert.

„Das Au Pair hat Versicherungsschutz in Deutschland und Österreich, sowie zu Urlaubszwecken für maximal sechs Wochen pro Versicherungsjahr weltweit, auch im Heimatland.“