Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber, die Gastfamilie, beauftragt hiermit den Auftragnehmer, Lia Lee myfamily aupair GmbH & Co. KG, ein Au Pair nach eigener Wahl des Auftraggebers zu vermitteln und die Abwicklung bis zur Ankunft des Au Pairs in Deutschland zu übernehmen.

§ 1 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Au Pair Programms in Deutschland wie sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für Gasteltern beschrieben ist.
  2. Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer alle Informationen zu dem Bewerber, wie zum Beispiel komplette Adressangaben, Fragebogen, Fotos, Sprachzeugnisse, etc. des Bewerbers.
  3. Alle notwendigen Anträge für eine Visumerteilung werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt:
    1. Einladungsschreiben
    2. Au Pair Vertrag
  4. Sollten Dokumente im Original in das Herkunftsland des Au Pairs verschickt werden müssen, trägt der Auftraggeber die Portogebühren.
  5. Der Auftragnehmer leistet Hilfe bei der Abwicklung der Visums und Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung. Nicht inbegriffen sind die Behördengänge vor Ort die durch die Gastfamilie zu leisten sind, wie zum Beispiel die Anmeldung in der Gemeinde und die Verlängerung des Au Pair Visums.
  6. Der Auftragnehmer wird sich nachhaltig darum kümmern, die Gastfamilie während des gesamten Aufenthaltes zu betreuen, solange der Bewerber sich in der Gastfamilie aufhält.
  7. Als zusätzliche Serviceleistung stellt der Auftragnehmer ein umfangreiches Informationspaket für die Gastfamilie zusammen, um Aspekte der Ankunft und Integration des Au Pairs abzudecken.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat das Infoblatt der Bundesagentur für Arbeit gelesen, verstanden und erkennt diese Inhalte an.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Ankunftstermin des Au Pairs in schriftlicher Form sofort nach Bekanntgabe dem Auftragnehmer zu melden.

§ 3 Vermittlungsgebühren für eine Full-Service Vermittlung

  1. Die Vermittlungsgebühr beträgt 2,62€ pro Tag inkl. der gesetzlichen MwSt. ab Ankunft in Deutschland und so lange das Au Pair beim Auftraggeber lebt bzw. unter Vertrag ist. Die genaue Berechnung der Vermittlungsgebühr wird anhand folgender Formel berechnet: Datum des Auszugs – Datum des Einzugs.
  2. Die Vermittlungsgebühr wird monatlich per Lastschriftmandat vom Konto des Auftraggebers eingezogen oder vom Auftraggeber nach Rechnungsstellung an den Auftragnehmer überwiesen. Ein Abbuchungsplan wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und angepasst, sollte sich am Beschäftigungsverhältnis etwas ändern.

§ 4 Vermittlungsgebühren für ein selbst-gefundenes Au Pair

  1. Hat der Auftraggeber ein Au Pair durch Eigeninitiative gefunden und möchte nur die Einreiseformalitäten erledigt bekommen, so beläuft sich die Gebühr auf 399,90€, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. In diesem Fall bezieht sich die Leistung des Auftragnehmers ausschließlich auf die Erstellung der Unterlagen.
  3. Die Gebühren sind zu 100% bei Auftragserteilung fällig.
  4. Alle Gebühren sind per Überweisung sofort zahlbar nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto.

§ 5 Haftungsausschluss

  1. Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung der Au Pair Agentur um eine Dienstleistung handelt und diese ist mit Eintreffen des Au Pairs in der Gastfamilie abgeschlossen. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des geplanten Au Pair Aufenthaltes.
  2. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem zukünftigen Au Pair intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung, die nicht vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
  3. Mündliche Nebenabreden mit dem Au Pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
  4. Bei der Auswahl von Bewerbern ist die Agentur auf die Angaben der jeweiligen Bewerber und Referenzgeber angewiesen. Diese Angaben wurden, soweit die Situation dies erlaubt, auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Die Agentur kann gegenüber der Gastfamilie keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen übernehmen.
  5. Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder ein Mangel an intensiver Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visumsangelegenheiten, haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten.
  7. Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
  8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch ansteckende Krankheiten des Au Pair’s entstehen.
  9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die das Au Pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen, die das Au Pair mit dem Auftraggeber oder Dritten eingegangen ist.
  10. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten die durch das Au Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können.

§ 6 Sonstiges

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit vom Auftragnehmer verarbeitet und an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt.
  2. Der Auftraggeber ist mit der Weitergabe seiner Adressangaben für die Kontaktaufnahme von Au Pairs einverstanden.
  3. Durch Weitergabe von den persönlichen Daten des Auftraggebers an Partneragenturen sowie an Au Pairs, wird eine initiativ Bewerbung von dem Au Pair ausgeschlossen.
  4. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten von Partneragenturen sowie Au Pairs, die von der Agentur angeboten wurden, an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird der Auftragnehmer dies gegebenenfalls strafrechtlich verfolgen.
  5. Der Auftraggeber erklärt, dass er vom Auftragnehmer über die Bestimmung der Arbeitserlaubnis für Au Pairs in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au Pairs aus nicht EU-Staaten benötigen vor Antritt Ihrer Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist strafbar.
  6. Die Agentur behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au Pairs, die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machten, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU Abkommens für Au Pairs nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und gegebenenfalls den zuständigen Behörden weiterzuleiten.

§ 7 Schlussbestimmung

  1. Eigenmächtige Ergänzungen sowie Änderungen dieses Vertrags bzw. der Verträge sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  3. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  4. Als Gerichtstand wird Memmingen vereinbart.