Elektronikversicherung für Gastfamilien *

Die Elektronik ist ein Teil unseres Lebens geworden. Ob Haushaltsgeräte, Tabletts, Smartphones– überall greifen wir zu moderner Elektronik. Die Haftpflicht Au Pair Versicherung deckt Schäden an Elektronik nicht ab. Unsere Lösung für Sie: eine Elektronikversicherung für Gastfamilien.

Elektronikversicherung für Gastfamilien

In den Herkunftsländern unserer Au Pairs, ist die Anzahl der elektrischen Geräte im Haushalt deutlich reduziert. Es fehlt den Au Pairs meist an Erfahrung und der nötigen Sorgfalt im Umgang mit der Technik. Auch wenn Au Pairs im Haushalt wohnen, werden Schäden in der Regel über die existierende Versicherung der Gastfamilie nicht abgedeckt.

Wir als Agentur empfehlen deswegen sich Gedanken über eine Elektronik-Versicherung zu machen, weil wir selber schon als Gastfamilien einige Geräte ersetzen mussten und leider auf den Kosten sitzen geblieben sind.

Zusammen mit ARAG haben wir eine Lösung für das Problem gefunden.

ARAG bietet dazu eine Elektronik-Versicherung, die alle Geräte der Mitglieder eines Haushalts versichert.

Folgende Geräte sind versichert:

alle Küchen-/Haushaltsgeräte – zum Beispiel Multifunktions- oder Gasherd, Spülmaschine, Mikrowelle, Kühlschrank, Staubsauger, Elektrokleingeräte, Waschmaschine, Thermomix, Heimwerkergeräte, TV-Geräte, DVD- und MP‑-Player, HiFi-Anlagen, Videokameras, Beamer, Telefonanlagen, Private Handys, Smartphones, Laptops, Tablet-PCs, Spielekonsolen, mobile Navigationsgeräte, elektronische Musikinstrumente.

Im Schadensfall wird pro Gerät bis zu 5000€ gezahlt. Bei Totalschaden erstattet ARAG auch dann den Neuwert, wenn das Gerät bis zu zwei Jahre alt ist. Bei älteren Geräten wird nach Zeitwert erstattet.

Pro Schadenfall müssen Sie nur 50 Euro Selbstbeteiligung übernehmen (ein Betrag, den auch mal ein Au Pair zahlen kann, wenn es etwas fahrlässig beschädigt hat).

Diese Premium Tarif bietet ARAG den Au Pair Familien für 18,26€ im Monat an.

*Wir weisen darauf hin, dass die hier genannten Informationen und Links zur Elektronikversicherung entsprechend des Telemediengesetzes §6 Abs. 1 Nr. 1 als Werbung gedeutet werden.